Nov 12
Jahren den neofaschistischen „Thüringer Heimatschutz“ (THS) durch ihre
V-Leute unterstützt und damit den Aufbau dieser Gruppe aktiv gefördert
und in diesem Ausmaß erst möglich gemacht. Dass Uwe Mundlos, Uwe
Böhnhardt und Beate Zschäpe, die Ende der 1990er Jahren beim THS aktiv
waren und damals u.a. einen funktionsfähigen Sprengsatz vor dem Jenaer
Theater deponiert hatten, nun in einen Zusammenhang mit dem
Handgranten-Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof „Wehrhahn“ im Sommer
2000 gebracht werden, führt vor allem zu der Frage, welche staatlichen
Stelle und V-Leute die drei NeofaschistInnen Mundlos, Böhnhardt und
Zschäpe 13 Jahre lang bei ihren Aktivitäten unterstützt und finanziert
haben. Der Bundesanwaltschaft ist kaum zuzutrauen, dass sie diese
Frage klärt. Noch wenige Wochen vor dem Wehrhahn-Anschlag hatte die Düsseldorfer
Staatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, dass es in Düsseldorf
„keine ausgeprägte rechte Szene“ gäbe, obwohl diese nachweislich
existierte und nach wie vor existiert. Nach dem Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn erklärte die
Staatsanwaltschaft dann, es gäbe zwar eine rechte Szene, diese sei
aber bislang nicht mit einer solchen Gewaltbereitschaft vorgegangen
wie sie bei dem Bombenanschlag zu Tage getreten sei. Eine wiederum
falsche Behauptung: vier Jahre zuvor, 1996, hatte es einen Anschlag
auf ein Asylbewerberheim in Düsseldorf-Wersten gegeben. Die Täter
wurden wegen 23fachen versuchten Mordes verurteilt. Nicht überprüft wurde offenbar, welche Kontakte die Düsseldorfer
Neonazi-Kameradschaft zum „Thüringer Heimatschutz“ hatte, denn: Wenn
eigentlich keine oder kaum eine Neonazi-Szene besteht, kann sie ja
auch keine Kontakte haben. Bereits einen Tag nach dem Bombenanschlag an der Wehrhahn-Linie hatte
der Koordinierungs-kreis antifaschistischer Gruppen aus Düsseldorf und
dem Umland (ANTIFA-KOK) in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen,
dass in unmittelbarer Nähe des Tatorts ein wegen mehrerer
rassistischer Delikte vorbestrafter Neo-Nazi sein "Survival Security &
Outdoor"-Geschäft betreibt, über das an Waffen und Sprengstoff zu
kommen sei. Erst fünf Tage nach dieser Meldung reagierte die Düsseldorfer Polizei
mit einer Hausdurchsuchung bei dem „Security“-Ausrüster – und trotz
seiner einschlägigen Verurteilungen behauptete die Staatsanwaltschaft
dreist, Ralf S. sei „nicht der rechtsextremistischen Szene
zuzuordnen“. Bei der Hausdurchsuchung am 2. August 2000 sei kein
belastendes Material gefunden worden. Das fanden dann allerdings Möbelpacker (!) fünf Monate später (am 21.
Januar 2001) im Keller der von der Polizei durchsuchten Wohnung:
hinter einem Tarnnetz war eine Handgranate verborgen, rechtsextremes
Propagandamaterial war zudem im Keller zu finden. Obwohl alle Anschlagsmerkmale beim Wehrhahn-Anschlag auf einen
neofaschistischen Hintergrund hindeuteten, wurde diesen Spuren, wenn
überhaupt, lediglich zögernd und halbherzig nachgegangen – angesichts
der Tatsache, dass neofaschistischer Terror ganz offensichtlich
staatlich mitfinanziert wird, ist das nicht verwunderlich. So erklärte im Juli 2009 der Düsseldorfer Staatsanwalt Ralf
Herrenbrück zur Schließung der Akten und damit verbundenen Einstellung
der Ermittlungen zum Wehrhahn-Anschlag, er schließe einen politisch
motivierten Anschlag inzwischen fast völlig aus. Dagegen spräche, dass
es nie ein Bekennerschreiben gegeben habe. Herrenbrücks Aussage zeigte
damit vor allem auf, dass er die Muster neofaschistischer Anschläge
und Morde nicht verstanden hat – oder nicht verstehen durfte oder
wollte. Denn Bekennerschreiben gibt es bei zahlreichen
neofaschistischen Brand-, Terror- und Mordanschlägen gerade nicht. Rückfragen steht Frank Laubenburg unter 0152 33 55 47 52 zur Verfügung.
Wehrhahn-Anschlag: Staatlich finanzierter Rechtsterrorismus?
Zu den „neuen Spuren“, denen die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang
mit dem Wehrhahn-Anschlag im Juli 2000 nachgeht, erklärt Frank
Laubenburg, Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Jahren den neofaschistischen „Thüringer Heimatschutz“ (THS) durch ihre
V-Leute unterstützt und damit den Aufbau dieser Gruppe aktiv gefördert
und in diesem Ausmaß erst möglich gemacht. Dass Uwe Mundlos, Uwe
Böhnhardt und Beate Zschäpe, die Ende der 1990er Jahren beim THS aktiv
waren und damals u.a. einen funktionsfähigen Sprengsatz vor dem Jenaer
Theater deponiert hatten, nun in einen Zusammenhang mit dem
Handgranten-Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof „Wehrhahn“ im Sommer
2000 gebracht werden, führt vor allem zu der Frage, welche staatlichen
Stelle und V-Leute die drei NeofaschistInnen Mundlos, Böhnhardt und
Zschäpe 13 Jahre lang bei ihren Aktivitäten unterstützt und finanziert
haben. Der Bundesanwaltschaft ist kaum zuzutrauen, dass sie diese
Frage klärt. Noch wenige Wochen vor dem Wehrhahn-Anschlag hatte die Düsseldorfer
Staatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, dass es in Düsseldorf
„keine ausgeprägte rechte Szene“ gäbe, obwohl diese nachweislich
existierte und nach wie vor existiert. Nach dem Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn erklärte die
Staatsanwaltschaft dann, es gäbe zwar eine rechte Szene, diese sei
aber bislang nicht mit einer solchen Gewaltbereitschaft vorgegangen
wie sie bei dem Bombenanschlag zu Tage getreten sei. Eine wiederum
falsche Behauptung: vier Jahre zuvor, 1996, hatte es einen Anschlag
auf ein Asylbewerberheim in Düsseldorf-Wersten gegeben. Die Täter
wurden wegen 23fachen versuchten Mordes verurteilt. Nicht überprüft wurde offenbar, welche Kontakte die Düsseldorfer
Neonazi-Kameradschaft zum „Thüringer Heimatschutz“ hatte, denn: Wenn
eigentlich keine oder kaum eine Neonazi-Szene besteht, kann sie ja
auch keine Kontakte haben. Bereits einen Tag nach dem Bombenanschlag an der Wehrhahn-Linie hatte
der Koordinierungs-kreis antifaschistischer Gruppen aus Düsseldorf und
dem Umland (ANTIFA-KOK) in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen,
dass in unmittelbarer Nähe des Tatorts ein wegen mehrerer
rassistischer Delikte vorbestrafter Neo-Nazi sein "Survival Security &
Outdoor"-Geschäft betreibt, über das an Waffen und Sprengstoff zu
kommen sei. Erst fünf Tage nach dieser Meldung reagierte die Düsseldorfer Polizei
mit einer Hausdurchsuchung bei dem „Security“-Ausrüster – und trotz
seiner einschlägigen Verurteilungen behauptete die Staatsanwaltschaft
dreist, Ralf S. sei „nicht der rechtsextremistischen Szene
zuzuordnen“. Bei der Hausdurchsuchung am 2. August 2000 sei kein
belastendes Material gefunden worden. Das fanden dann allerdings Möbelpacker (!) fünf Monate später (am 21.
Januar 2001) im Keller der von der Polizei durchsuchten Wohnung:
hinter einem Tarnnetz war eine Handgranate verborgen, rechtsextremes
Propagandamaterial war zudem im Keller zu finden. Obwohl alle Anschlagsmerkmale beim Wehrhahn-Anschlag auf einen
neofaschistischen Hintergrund hindeuteten, wurde diesen Spuren, wenn
überhaupt, lediglich zögernd und halbherzig nachgegangen – angesichts
der Tatsache, dass neofaschistischer Terror ganz offensichtlich
staatlich mitfinanziert wird, ist das nicht verwunderlich. So erklärte im Juli 2009 der Düsseldorfer Staatsanwalt Ralf
Herrenbrück zur Schließung der Akten und damit verbundenen Einstellung
der Ermittlungen zum Wehrhahn-Anschlag, er schließe einen politisch
motivierten Anschlag inzwischen fast völlig aus. Dagegen spräche, dass
es nie ein Bekennerschreiben gegeben habe. Herrenbrücks Aussage zeigte
damit vor allem auf, dass er die Muster neofaschistischer Anschläge
und Morde nicht verstanden hat – oder nicht verstehen durfte oder
wollte. Denn Bekennerschreiben gibt es bei zahlreichen
neofaschistischen Brand-, Terror- und Mordanschlägen gerade nicht. Rückfragen steht Frank Laubenburg unter 0152 33 55 47 52 zur Verfügung.
