Druck gemacht: Düsseldorfer Verwaltung erhöht Leistungen für Kosten der Unterkunft ab sofort
Zur Erhöhung der angemessenen Kosten der Unterkunft für alleinstehende BezieherInnen von SGB II- und SGB XII-Leistungen in Düsseldorf erklärt Frank Laubenburg, Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:
Es freut mich, dass die Düsseldorfer Stadtverwaltung aufgrund meiner gestrigen Intervention in der Ratssitzung die verbesserten Leistungen im Bereich „Kosten der Unterkunft“ nun doch ab sofort umsetzt. Das Bundessozialgericht hatte zuvor entschieden, dass für alleinstehende BezieherInnen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung eine Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern angemessen ist und nicht, wie in Düsseldorf üblich, von 45 Quadratmetern. Für die Betroffenen heißt das konkret, dass die angemessenen Unterkunftskosten nicht mehr bei nur 347 Euro (zzgl. Heizung), sondern bei 385 Euro (zzgl. Heizung) liegen. Ein erheblicher Unterschied.
Auf meine Anfrage zur gestrigen Ratssitzung, wann diese Neuregelung kommunal umgesetzt wird, antwortete die Verwaltung zunächst ausweichend. Das Urteil des Bundessozialgerichts werde aktuell „im Detail ausgewertet“, „erste Verfahrenshinweise“ seien „in Vorbereitung“. „Im Anschluss“ erfolge „dann auch eine Anpassung der entsprechenden kommunalen Rundverfügung“.
Erst auf meine mündliche Nachfrage und meinen Hinweis, dass auch ein vorläufiges Beibehalten der alten Regelungen rechtswidrig sei, weil in den Düsseldorfer Jobcentern täglich über die angemessenen Kosten neu anzumietender Wohnungen entschieden werde, lenkte die Verwaltung ein und erklärte, die neuen Rechtslage nunmehr „ab sofort“ anzuwenden. Der Druck hat also gewirkt.
Auch die Umsetzung einer weiteren Forderung von mir hat die Verwaltung in der gestrigen Ratssitzung zugesagt: Alle Betroffenen, denen in der Vergangenheit – angesichts des Urteils rechtswidrig - Kosten der Unterkunft gekürzt bzw. nicht bewilligt wurden, erhalten die entsprechenden Nachzahlungen nach Angaben der Verwaltung, „in jedem Fall – auch ohne gesonderten Antrag“. Das hatte ich so gefordert, weil die Betroffenen andernfalls aufwändige Überprüfungsanträge hätten stellen müssen.
Nun steht allerdings immer noch die Auswertung der im letzten September von der Verwaltung durchgeführten Vermieterumfrage zur Mietpreisentwicklung und eine entsprechende Erhöhung der Mietrichtwerte insgesamt aus. Das muss nun zeitnah erfolgen – und zudem gilt weiterhin: die Mietrichtwerte sind nur eine Orientierung, die Kosten der Unterkunft müssen weiterhin in voller Höhe auch dann übernommen werden, wenn die „Höchstgrenzen“ überschritten werden und die Prüfung des Einzelfalls ergibt, das sie dennoch „angemessen“ sind. Angesichts der Wohnungsnot in Düsseldorf ist das allein schon deshalb der Fall, weil gerade für Singles keine Wohnungen zu „angemessenen“ Mieten zur Verfügung stehen.
