Druck gemacht: Düsseldorfer Verwaltung erhöht Leistungen für Kosten der Unterkunft ab sofort

Zur Erhöhung der angemessenen Kosten der Unterkunft für alleinstehende BezieherInnen von SGB II- und SGB XII-Leistungen in Düsseldorf erklärt Frank Laubenburg, Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:

Es freut mich, dass die Düsseldorfer Stadtverwaltung aufgrund meiner gestrigen Intervention in der Ratssitzung die verbesserten Leistungen im Bereich „Kosten der Unterkunft“ nun doch ab sofort umsetzt. Das Bundessozialgericht hatte zuvor entschieden, dass für alleinstehende BezieherInnen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung eine Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern angemessen ist und nicht, wie in Düsseldorf üblich, von 45 Quadratmetern. Für die Betroffenen heißt das konkret, dass die angemessenen Unterkunftskosten nicht mehr bei nur 347 Euro (zzgl. Heizung), sondern bei 385 Euro (zzgl. Heizung) liegen. Ein erheblicher Unterschied.

Auf meine Anfrage zur gestrigen Ratssitzung, wann diese Neuregelung kommunal umgesetzt wird, antwortete die Verwaltung zunächst ausweichend. Das Urteil des Bundessozialgerichts werde aktuell „im Detail ausgewertet“, „erste Verfahrenshinweise“ seien „in Vorbereitung“. „Im Anschluss“ erfolge „dann auch eine Anpassung der entsprechenden kommunalen Rundverfügung“.

Erst auf meine mündliche Nachfrage und meinen Hinweis, dass auch ein vorläufiges Beibehalten der alten Regelungen rechtswidrig sei, weil in den Düsseldorfer Jobcentern täglich über die angemessenen Kosten neu anzumietender Wohnungen entschieden werde, lenkte die Verwaltung ein und erklärte, die neuen Rechtslage nunmehr „ab sofort“ anzuwenden. Der Druck hat also gewirkt.

Auch die Umsetzung einer weiteren Forderung von mir hat die Verwaltung in der gestrigen Ratssitzung zugesagt: Alle Betroffenen, denen in der Vergangenheit – angesichts des Urteils rechtswidrig - Kosten der Unterkunft gekürzt bzw. nicht bewilligt wurden, erhalten die entsprechenden Nachzahlungen nach Angaben der Verwaltung, „in jedem Fall – auch ohne gesonderten Antrag“. Das hatte ich so gefordert, weil die Betroffenen andernfalls aufwändige Überprüfungsanträge hätten stellen müssen.

Nun steht allerdings immer noch die Auswertung der im letzten September von der Verwaltung durchgeführten Vermieterumfrage zur Mietpreisentwicklung und eine entsprechende Erhöhung der Mietrichtwerte insgesamt aus. Das muss nun zeitnah erfolgen – und zudem gilt weiterhin: die Mietrichtwerte sind nur eine Orientierung, die Kosten der Unterkunft müssen weiterhin in voller Höhe auch dann übernommen werden, wenn die „Höchstgrenzen“ überschritten werden und die Prüfung des Einzelfalls ergibt, das sie dennoch „angemessen“ sind. Angesichts der Wohnungsnot in Düsseldorf ist das allein schon deshalb der Fall, weil gerade für Singles keine Wohnungen zu „angemessenen“ Mieten zur Verfügung stehen.

 

 

 

Bundessozialgericht: Düsseldorfer Mietrichtwerte für alleinstehende Hartz-IV-BezieherInnen rechtswidrig

In einem genau so zu erwartenden Urteil hat das Bundessozialgericht entschieden, dass alleinstehenden Hartz IV-BezieherInnen in Nordrhein-Westfalen 50 qm Wohnfläche zustehen. Zu den Konsequenzen aus dem Urteil erklärt Frank Laubenburg, Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:

In den vergangenen zwei Jahren habe ich die Düsseldorfer Stadtverwaltung und das Jobcenter wiederholt aufgefordert, für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft auf die in den Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Werte zurückzugreifen. Diese gehen seit dem 01.01.2010 von einer angemessenen Wohnungsgröße für einen Ein-Personen-Haushalt von 50 qm aus. Das Bundessozialgericht hat Jobcenter und Kommunen in NRW nun verpflichtet, genau dies Größe zugrunde zu legen.

Verwaltung und Jobcenter haben nicht nur alle Aufforderungen, sondern auch das vorinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts NRW ignoriert und in zahlreichen Fällen Umzugsaufforderungen an Betroffene verschickt bzw. Miete und Betriebskosten gekürzt, Kürzungen angedroht oder notwendige Umzüge und Neuanmietungen nicht genehmigt, obwohl die Betroffenen Anspruch auf entsprechende Leistungen gehabt hätten.

Konsequenz des Urteils ist ganz konkret, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft in Düsseldorf nun für einen Ein-Personen-Haushalt nicht wie bisher bei nur 347,00 EUR liegen, sondern bei 385,56 Euro. Hinzu kommen Heizkosten, Warmwasser und ggf. Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, wenn diese laut Mietvertrag vorgeschrieben sind.

Es ist empörend, das Jobcenter und Stadtverwaltung über Jahre hinweg mit einer für die Betroffenen nachteiligen und rechtswidrigen Regelung zu den Unterkunftskosten Leistungen vorenthalten haben.

Alle Betroffenen, die Teile ihrer Miete selbst aus dem Regelsatz begleichen und sich dazu aufgrund des Drucks aus dem Jobcenter „freiwillig“ verpflichtet haben, sollten nun einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter stellen und dabei auf das aktuelle Urteil verweisen.

Verwaltung und Jobcenter sind aufgefordert, unverzüglich die Richtlinien zu den angemessenen Kosten der Unterkunft anzupassen und zudem öffentlich zu erklären, dass alle Kostensenkungsaufforderungen seit Januar 2010, die sich im Rahmen des Urteils als rechtswidrig erwiesen haben, unwirksam sind und von Amtswegen eine rückwirkende Korrektur ohne entwürdigenden Überprüfungsanträge erfolgt. Eine Anfrage zum geplanten Verwaltungshandeln habe ich heute zur Sitzung des Rates am Donnerstag aufgrund des aktuellen Urteils gestellt.

Unabhängig vom BSG-Urteil muss die Verwaltung zudem nun endlich die Ergebnisse der bereits im September 2011 durchgeführten Vermieterumfrage veröffentlichen und ihre Mietrichtwerte an die Mietpreisentwicklungen anpassen. Auch hier spielt die Verwaltung offenbar auf Zeit, um angemessene Kosten nicht übernehmen zu müssen

 

Jobcenter informiert nicht: Kosten für Hausrat- und Haftpflichtversicherung können übernommen werden

Die Düsseldorfer Stadtverwaltung hat ihre Richtlinien, die auch vom Jobcenter für die Berechnung der „Kosten der Unterkunft“ für Arbeitslosengeld II-BezieherInnen verwendet werden, verändert. Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung können nun auch Kosten für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen unter bestimmten Umständen vom Jobcenter übernommen werden. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage des Düsseldorfer Ratsmitgliedes Frank Laubenburg im städtischen Ausschuss für Gesundheit und Soziales hervor. Hierzu erklärt Frank Laubenburg:

Durch zahlreiche Mietverträge werden MieterInnen verpflichtet, eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das Jobcenter Düsseldorf übernimmt in diesen Fällen seit 2012 die Kosten solcher Versicherungen zusätzlich zu den Miet- und Betriebskosten, aber eben nur, wenn der Abschluss entsprechender Versicherungen im Mietvertrag auch schriftlich geregelt ist.

Nur: das Jobcenter informiert über diese Neuregelung nicht, die Betroffenen – insbesondere sogenannt Bestandskunden - können daher faktisch entsprechende Anträge auch nicht stellen.

In einem Schreiben an den Geschäftsführer des Jobcenters Düsseldorf, Werner Rous, habe ich diesen heute aufgefordert, alle KundInnen schriftlich über die Neuregelung ihre damit verbundenen Ansprüche zu informieren und entsprechende Hinweise auch auf die Homepage des Jobcenters Düsseldorf zu setzen. Dort findet sich derzeit als aktuellster Hinweis der, dass das Jobcenter an Rosenmontag geschlossen hat.

Bei Neuregelungen, die zu einer Verschlechterung für die LeistungsbezieherInnen führen, ist das Jobcenter jeweils deutlich aktiver und überprüft auch bereits erlassene Bescheide.

Eine Berichterstattung über die neue Regelung in Ihren Medien wäre für die Betroffenen ebenfalls sehr hilfreich.

Gefasel über Gewalt in Stadien angesichts des gestrigen Relegationsspiels politisch motiviert

Zur politischen Instrumentalisierung des gestrigen Relegationsspiels zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha Berlin durch CSU-Bundesinnenminister Friedrich und andere erklärt Frank Laubenburg, Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:

Dass zahlreiche Düsseldorfer Fußballfans gestern bereits vor dem Abpfiff des Spiels das Feld erstürmten war Ausdruck von Freude, nicht aber von Gewalt - und erfolgte zudem ja offenbar in dem Irrglauben, das Spiel sei bereits abgepfiffen worden. Ähnliches passierte 1991 in Köln und Duisburg, 1995 in Hamburg. Man kann den gestrigen Vorfall dumm, lustig oder ärgerlich finden, eins ist er auf keinen Fall: Ausdruck zunehmender Gewalt in Stadien, wie heute neben Bundesinnenminister Friedrich (CSU) auch Kommentatoren und Sportfunktionäre behaupteten. Es hat keine Angriffe auf Spieler gegeben, niemand wurde bedroht oder unter Todesangst gezwungen, weiter zu spielen.

Von daher ist klar: es handelt sich hier um politisch motiviert herbeigeredete Gewalt, mit der Ultra-Gruppen ebenso diskreditiert werden sollen wie eine lebendige Fankultur, die sich eben auch im Abbrennen von Pyrotechnik zeigt. Der Ausweitung des Ordnungs- und Überwachungswahns in Stadien muss vielmehr entschieden entgegengetreten werden. Ich hoffe und gehe auch davon aus, dass Fortuna Düsseldorf sich weiterhin nicht an der Diffamierung der Fankultur beteiligt. Nicht zuletzt den Düsseldorfer Ultragruppen ist es ja zu verdanken, dass Nazis im Fortunaumfeld keine Chancen haben. Eine ganz besondere Stärke.

Gedenken an homosexuelle Nazi-Opfer: schwarz-grün in Frankfurt verbietet Kranzniederlegung

Die von CDU und Grünen geführte Stadtverwaltung in Frankfurt am Main hat eine für morgen geplante Kranzniederlegung zum Gedenken an die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus im Rahmen des international begangenen Tages gegen Homophobie verboten. Hierzu erklären Tim Bühner und Frank Laubenburg für die Landesarbeitsgemeinschaft queer NRW der Partei DIE LINKE:

Zum Schutz der Finanzmärkte werden nicht nur in Griechenland, sondern auch in der Bundesrepublik Grund- und Freiheitsrechte außer Kraft gesetzt. Selbst das Gedenken an die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus soll mittlerweile nach Ansicht von CDU und Grünen eine nicht hinnehmbare Bedrohung darstellen. Wir protestieren gegen das verhängte Verbot und fordern alle Frankfurterinnen und Frankfurter dazu auf, jetzt erst recht am morgigen Donnerstag um 18 Uhr auf dem Klaus-Mann-Platz an der - übrigens seit Jahren stattfindenden - Kranzniederlegung teilzunehmen.

Die Verbotsverfügung der Frankfurter Stadtregierung bezieht sich darauf, dass zeitgleich Proteste gegen das Krisenregime der Europäischen Union in Frankfurt geplant seien – die ebenfalls umfassend verboten wurden.

Der von CDU und Grünen hergestellte Zusammenhang ist auf den ersten Blick völlig absurd, auf den zweiten aber aus Sicht der herrschenden Klasse nachvollziehbar:

So reagiert die griechische Regierung auf die zunehmende von der EU erzwungene Verarmung weiter Teile der griechischen Bevölkerung unter anderem mit der Konstruktion von Sündenböcken und einer grundlegende Menschenrechte mit Füßen tretenden Politik der Verteufelung von HIV-Infizierten. So wurden in den letzten Wochen in Griechenland hunderte Prostituierte verhaftet und gegen ihren Willen zu HIV-Tests gezwungen und in Haft genommen. Fotos der Frauen wurden in den Medien veröffentlicht. Ziel dieser Politik ist es, auf Kosten HIV-Infizierter von der Bedrohung durch die EU-Finanzpolitik abzulenken. In der Bundesrepublik wurde über diese massiven Menschenrechtsverletzungen so gut wie nicht berichtet.

Ausgrenzung von Minderheiten, zunehmende Homophobie und die Konstruktion von Sündenböcken gehören jeweils zu den beliebtesten Mitteln der herrschenden Klasse, um eine repressive und asoziale Politik durchzusetzen. Auch daran wird mit der morgigen Kranzniederlegung erinnert.

Wir gehen davon aus, dass die Frankfurter Verbotsorgien dazu führen, dass noch mehr Menschen in diesen Tagen in Frankfurt gegen die Entsorgung von Grund- und Freiheitsrechten, gegen die Macht der Finanzmärkte und für ein Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus auf die Straße gehen.

In eigener Sache: Bespitzelung durch Verfassungsschutz muss aufhören

Zu seiner seit mindestens zehn Jahren andauernden Überwachung durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz erklärt Frank Laubenburg (DIE LINKE), Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:

Dass es der 18. Oktober 2003 war, an dem ich eine spontane Demonstration zur Unterstützung der Besetzung der vom Abbruch bedrohten Jugendstilhäuser in der Bilker Binterimstraße angemeldet hatte, hätte ich aus eigener Erinnerung nicht gewusst. An die Aktion erinnere ich mich hingegen gut: die BesetzerInnen wurden von den verbliebenen MieterInnen und zahlreichen AnwohnerInnen unterstützt und mit Kaffee und Kuchen versorgt, im ganzen Stadtviertel gab es eine große Empörung über die geplante (und leider letztlich nicht verhinderte) Zerstörung preiswerten Wohnraums. Die große Unterstützung und die menschengefüllte Binterimstraße führte seinerzeit zur Anmeldung der Spontandemonstration.

Das SPD-geführte Innenministerium in NRW hat mir nun den genauen Termin der damaligen Aktion genannt. Der Verfassungsschutz hat entsprechende Daten über mich gespeichert. Der Kampf gegen die Wohnraumvernichtung und die Vertreibung von MieterInnen war für die damalige Landesregierung aus SPD und Grünen offenbar verfassungsfeindlich.

Die von mir angeforderte Auskunft zeigt insgesamt auf, dass seit mindestens zehn Jahren zahlreiche Daten über mich erhoben und gespeichert werden, so unter anderem zu von mir angemeldeten Demonstrationen.

Vollständig ist die Auflistung allerdings keinesfalls. Zu zahlreichen Aktivitäten verweigert der Verfassungsschutz schlichtweg eine Mitteilung über erhobene Daten, weil „durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten“ sei.

Während die Auflistung von mir angemeldeter Demonstrationen noch auf dem „kurzen Dienstweg“ von Polizei zum Verfassungsschutz erfolgen könnte, weisen weitere mir gegebene Auskünfte auf eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln hin: so hat der Verfassungsschutz auch meine pure Teilnahme an angemeldeten Demonstrationen (so zum Beispiel an einer Demonstration gegen die Angriffe auf den Libanon im August 2006 und an einem „Antimilitaristischen Stadtrundgang“ im Februar 2009) gespeichert. Von einer Mahnwache der Düsseldorfer Anti-AKW-Bewegung im Herbst 2011 finden sich laut Angaben des Verfassungsschutzes auch Angaben zu dem dort von mir Gesagten in den Akten. Quellen werden natürlich nicht genannt.

Insgesamt ist schon das „Auskunftsrecht“ im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz eine Farce. Ohne jede Kontrolle kann der Verfassungsschutz jederzeit behaupten, Auskünfte nicht geben zu können, weil „Quellen gefährdet sein können“.

Inhaltlich zeigen die gegebenen Auskünfte gleichwohl auf, welche politischen Forderungen und Aktivitäten die Landesregierungen von CDU/FDP und SPD/Grünen, die sich da nichts tun, für verfassungsfeindlich halten: den Kampf gegen Castor-Transporte durch NRW, die Forderung nach einer Einstellung von Rüstungsexporten, den Protest gegen Werbemaßnahmen der Bundeswehr an Schulen, den Kampf gegen Neonazis und die Forderung nach einer sozialen Wohnungspolitik und einem Ende der Hartz-IV-Politik. Für all das stehe ich ein und auf parlamentarischer Ebene tut das DIE LINKE im Landtag. Als einzige Partei fordert sie auch die Auflösung des Verfassungsschutzes.

Diese Forderung ist überfällig. Nicht nur, weil die Bespitzelung linker Politik endlich aufhören muss. Sondern vor allem, weil dieser Verfassungsschutz seit Jahren – auch in NRW - neonazistische Aktivitäten, die NPD und sogar den Terror der NSU finanziert und zum Teil erst ermöglicht hat.

NRW-Hochschulministerin muss eingreifen: Universität Siegen darf nicht für den Aufbau homophober Strukturen missbraucht werden

Zum heute bekannt gewordenen Versuch des Siegener Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Jürgen Bellers, unter Nutzung der ihm mit seinem Lehrstuhl an der Universität Siegen zur Verfügung gestellten Strukturen eine homophobe Organisation aufzubauen, erklären der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft queer der LINKEN. NRW, Frank Laubenburg, und der offen schwule Landeslistenkandidat der LINKEN, Jasper Prigge:

Die nordrhein-westfälische Hochschulministerin Svenja Schulze ist gefordert: Sie muss verhindern, dass die Strukturen der Universität Siegen von Prof. Dr. Jürgen Bellers weiterhin dazu genutzt werden können, seine homophobe Organisaton „Tradition international“ aufzubauen.

Bellers wirbt unter Angabe seiner Lehrstuhlanschrift und seiner dienstlichen E-Mail-Adresse für seine Organisation, die unter anderem „durch Mailaktionen an die, die Menschenrechte mißachten, z.B. gegenwärtig der Berliner Senat, der im Unterricht auch homosexuelle Beziehungen als mögliche Partnerschaftsformen lehren will“, aktiv werden will.

Zur Freiheit der Lehre und Forschung gehört sicherlich auch, Schwachsinn ertragen zu müssen. Der Aufbau homophober Kampforganisationen gehört allerdings weder zum Lehr- noch zum Forschungsauftrag.

Von daher fordern wir NRW-Wissenschafts- und Forschungsministerin Svenja Schulze auf, Prof. Bellers unverzüglich zu untersagen, unter Angabe der Universitätsanschrift für seine Organisation zu werben und die Strukturen der Universität Siegen für seine Organisation zu nutzen.

Wir freuen uns zudem, dass Prof. Bellers mittlerweile das erste Treffen von „Tradition International“ nach eigenen Angaben abgesagt hat, „da das hier in Siegen nicht mehr möglich scheint" und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass an keinem Ort, nirgendwo, Homophobie gesellschaftsfähig bleibt oder wieder wird.

Für Rückfragen:

Jasper Prigge unter +49-1525-3881513

Frank Laubenburg unter +49-1523-3554752

Verteilungskämpfe um Fördermittel dürfen nicht auf dem Rücken von Migrantinnen und Migranten ausgetragen werden – Beratung braucht Vielfalt, nicht Einfalt

Zur Videoproduktion „Migrationshintergrundberatungsmekka", einer
Auftragsarbeit für die AIDS-Hilfe Köln e.V., erklären der offen
schwule Landeslistenkandidat der LINKEN zu den Landtagswahlen in NRW,
Jasper Prigge, und der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft queer
der LINKEN.NRW, Frank Laubenburg:

Die AIDS-Hilfe Köln e.V. sieht nach ihren Angaben „nicht die
Notwendigkeit, für alle möglichen Migrationshintergründe spezielle
Angebote zu schaffen" und spitzt diese politische Botschaft mit einem
von ihr in Auftrag gegebenen Video zu, in dem vor einem
„Migrationshintergrundberatungsmekka" in Köln gewarnt wird. Dieses
Video ist zutiefst rassistisch und politisch abscheulich. Gerade in
Köln agiert seit Jahren die extrem rechte Initiative „pro Köln“, die
sich gegen die angebliche Islamisierung der Stadt und den Bau von
Moscheen wendet. Selbst wer nicht in Köln lebt, hat diese Debatte
verfolgen können. Wer in Köln lebt, weiß erst recht, in welchen
Dunstkreis er sich begibt, wenn er sich parallel zu den „pro
Köln“-Kampagnen gegen Islamisierung und Moscheen gegen ein „Mekka“ an
Beratung für MigrantInnen wendet.

Mit der klischeehaften Darstellung unterschiedlicher MigrantInnen in
der Videoproduktion dürfte die AIDS-Hilfe Köln e.:V sich zudem um den
Ruf gebracht haben, auch eine kompetente Anlaufstelle für Migrantinnen
und Migranten zu sein.

DIE LINKE steht für ein breit gefächertes Beratungsangebot, nicht nur
im Bereich AIDS, auch im Bereich der lesbischen und schwulen Arbeit.
Oft genug wird von konservativer Seite argumentiert, spezifische
Beratungsangebote seien deshalb nicht notwendig, weil allgemeine
Beratungen doch auch Schwulen und Lesben offen stünden. Einer solchen
Argumentation zufolge wären schwul-lesbische Jugendzentren, Projekt
gegen antischwule Gewalt oder eine spezifische SeniorInnenarbeit für
Lesben und Schwule letztlich nicht notwendig ,weil sie sich in
bestehende Projekte integrieren ließen.
Die Lesben- und Schwulenbewegung hat richtigerweise und oftmals
erfolgreich dagegen gesetzt, dass die Kenntnis spezifischer
Lebenssituationen notwendige Voraussetzung für angemessene
Beratungsangebote ist und dabei immer auf die Selbstorganisation von
Betroffenen gesetzt werden muss. Auch AIDS-Hilfe ist als
Selbstorganisation insbesondere schwuler Männer entstanden. Auch vor
diesem Hintergrund sind die völlig undifferenzierten Angriffe der
AIDS-Hilfe Köln e.V. auf ein angeblich drohendes
„Migrationshintergrundberatungsmekka" vollkommen absurd.

Ganz offenbar spielt die Verteilung von Fördergeldern eine Rolle für
die Entstehung des Videoclips. Als LINKE setzen wir für uns eine
Stärkung der Kommunalfinanzen ein und treten gerade SPD und Grünen
entgegen, die aktuell den „Stärkungspakt“ für die Städte und Gemeinden
in NRW damit verbinden, dass sie massive Kürzungen im Bereich der
freiwilligen Ausgaben von den Kommunen einfordern. Das wird AIDS-Hilfe
genauso treffen wie Projekte von Schwulen, Lesben, Frauen,
Kulturschaffenden und MigrantInnen. DIE LINKE hat sich im Landtag
entschieden gegen solche Spardiktate gestellt. Solidarisch und
notwendig ist es in dieser Situation, gemeinsam gegen ein Kaputtsparen
der Kommunen und für einen Ausbau sozialer Arbeit in den Städten zu
kämpfen und nicht mit abstrusen Botschaften andere soziale Projekte
anzugreifen. Wir hoffen, dass die AIDS-Hilfe Köln e.V: sich auf einen
solchen Kurs besinnt.

Heutige Razzia zeigt erneut: Düsseldorf hat ein Nazi-Problem

Zu den heutigen Hausdurchsuchungen – auch in Düsseldorf - gegen den
neonazistischen „Freundeskreis Rade“ erklärt Frank Laubenburg,
Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:

Die fortlaufenden Behauptungen der Düsseldorfer Polizei, in der
Landeshauptstadt Düsseldorf gäbe es kein Nazi-Problem, wird durch die
heutigen Razzien gegen den „Freundeskreis Rade“ erneut ad absurdum
geführt.

Bereits am 13. März wurde in Düsseldorf mit Sven Skoda ein führender
Neonazi verhaftet, der laut Polizeiangaben angeblich längst aus
Düsseldorf verzogen war.

Vollkommen ignoriert wurde über einen langen Zeitraum die Aktivitäten
des aus Düsseldorf-Bilk stammenden und dort auch noch gemeldeten
18jährigen Tim Schulze-Oben, der seit Anfang 2010 in der Nazi-Szene
aktiv ist. Seine massive Gewaltbereitschaft war ebenfalls schon 2010
offensichtlich: am Apollo-Variete griff er seinerzeit einen Migranten
mit einer Bierflasche an, in der Düsseldorfer Altstadt bezeichnete er
bei einer Auseinandersetzung einen Polizisten als „Juden“. Unter den
Augen von Polizei und Staatsschutz konnte Schulze-Oben seine Angriffe
ungehindert fortsetzen. Am 13. April 2012 wurde Schulze-Oben dann
wegen schwerer Körperverletzung (begangen am 16.06.2011 mit einem
Jagdmesser) vom Landgericht Düsseldorf zu einem halben Jahr Betreuung
durch die Jugendgerichtshilfe und 100 Euro an die Justizkasse sowie 50
Euro Schmerzensgeld verurteilt. Erst wenige Tage vor dem Prozess griff
Schulze-Oben mehrere Personen am Wuppertaler Hauptbahnhof an,
angespornt durch das gnädige Urteil des Landgerichts griff
Schulze-Oben dann am 19.04.2012 in Wuppertal zwei Menschen an und
verletzte diese schwer - mit (abgebrochenen) Bierflaschen. Die
Richterin des Landgerichts, die Schulze-Oben lediglich zur „Betreuung“
durch die Jugendgerichtshilfe verurteilt hat, trägt die
Mitverantwortung für diese schweren Körperverletzungen.

Mit Tim Schulze-Oben und Sven Skoda bekannt ist auch der 25jährige
Christian Dalhoff, der in Oberbilk lebt. Er beteiligt sich an
Naziaufmärschen, verbreitet antimuslimische Propaganda in Oberbilk und
sympathisiert mit der NPD Düsseldorf/Mettmann. Dalhoff stammt aus
Holthausen und ist im dortigen St.-Sebastianus Schützenverein e.V.
Düsseldorf-Holthausen 1925“ aktiv, wo er 2001 und 2003
Jugendregimentsprinz des „Tambour Corps“ war.

Ebenfalls in Düsseldorf aktiv: Patrick Prass, der wiederholt wegen
Plakatierung von Nazipropaganda und durch Bespuckung und Beleidigung
gegen Ausländer auf offener Straße aufgefallen ist. Prass flog wegen
Beleidigungen und Übergriffen gegenüber ausländischen MitschülerInnen
von der Hauptschule Benrath.

Schulze-Oben, Dalhoff, Prass und Skoda sind nur einige der bekannten
Düsseldorfer Neonazis, die ihr Unwesen seit langem unter den Augen von
Polizei und Staatsschutz treiben. Antifaschistischen Gruppen ist zu
verdanken, dass diese Aktivitäten öffentlich wurden. Ihre
Neonaziaktivitäten konnten diese Düsseldorfer Nazis allerdings jeweils
bereits als Schüler ungestört durch Polizei und Staatsschutz
betreiben.

Die heutigen Razzien können von daher auch nicht darüber hinweg täuschen, dass Neonaziaktivitäten gerade von Jugendlichen immer wieder durch Polizei und Gerichte bagatellisiert werden und damit der Aufbau neonazistischer Strukturen erst ermöglicht wird.

Rehabilitierung überfällig: Drittes Reich endete für schwule Männer erst 1969

Anlässlich der von der Berliner LINKEN angestoßenen und nun vom SPD/CDU-Senat in Berlin beschlossenen Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer, die zwischen 1945 und 1969 Opfer des §175 wurden, erklären Katharina Schwabedissen, Spitzenkandidation DIE LINKE.NRW, und Frank Laubenburg, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft queer der NRW-LINKEN:

"In ihrem Landtagswahlprogramm fordert die LINKE eine NRW-Bundesratsinititiative zur Rehabilitation und Entschädigung schwuler Männer, die nach 1945 Opfer des §175 wurden. In den Wahlprogrammen aller anderen Parteien taucht das Thema hingegen nicht auf, obwohl eine Verfolgungsschwerpunkt in NRW lag.

In der alten Bundesrepublik wurden bis 1969 rund 50.000 Männer aufgrund der Nazi-Fassung des §175 verurteilt und in Gefängnisse gesteckt, in der alten DDR gab es bis Ende der 50er Jahre rund 4.000 Verurteilungen auf der Basis der früheren Weimarer Gesetzesfassung.
Die Betroffenen saßen nicht nur in Haft, sie fanden oftmals keine Arbeitsstelle mehr, verloren ihr gesellschaftliches Ansehen und hatten keine Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Isolation und Altersarmut prägen die Lebenssituation der noch lebenden Opfer der Homosexuellenverfolgung. Für die Homosexuellen sei das Dritte Reich noch nicht zu Ende, hatte schon 1963 der Historiker Hans-Joachim Schoeps gemahnt.

Die gestrige Entscheidung des Berliner SPD/CDU-Senats zu einer Bundesratsinitiative zur Rehabilitation und Entschädigung der Betroffenen ist daher überfällig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese durch DIE LINKE im Abgeordnetenhaus beantragte Initiative nun vom Senat umgesetzt wird. Im Deutschen Bundestag hatten CDU, SPD und FDP eine entsprechende Rehabilitierung bislang immer abgelehnt, auch die SPD/Grünen-Landesregierung in NRW hat keine entsprechende Initiative gestartet.

Dabei drängt die Zeit: Die Betroffenen sind alt, oftmals vereinsamt und aufgrund ihrer durch die Haft unterbrochenen Erwerbsbiografien verarmt. Es muss daher neben der Rehabilitation auch eine schnelle und unbürokratische Entschädigung geben, die vorliegende Bundesratsinitiative muss durch NRW unterstützt werden. Programmatisch verankert hat dies bisher allerdings nur DIE LINKE."

About

Frank Laubenburg (DIE LINKE) ist Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft queer der LINKEN. NRW.

TwitterFacebook